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Elektronische Tierkennzeichnung (Chip)


In Wien müssen alle Hunde seit 1.1.2010 geschippt sein. Spätestens im Alter von 3 Monaten, jedenfalls vor der ersten Weitergabe.

Die Chipimplantierung erfolgt wie eine Impfung, meist vollkommen schmerzfrei an der linken Halsseite. Der Chip ist ca. 11mm lang und 2mm breit. Er enthält einen 15- stelligen Zahlencode. Durch die Registrierung bei Animaldata ist das Tier dem Besitzer eindeutig zugeordnet, d.h. bei entlaufenen oder gestohlenen Tieren kann der Besitzer gefunden werden. Unbedingt notwendig ist der Chip auch bei Reisen ins Ausland zusammen mit einem EU-Pass. Der Chip kann mithilfe eines kleinen Lesegerätes gelesen werden. Der Chip ist fälschungssicher. Er wandert nicht im Körper.
Das Veterinäramt ist in Wien für alle entlaufenen Tiere zuständig.

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